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Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde am 1. Mai 1998 verabschiedet und stärkte insbesondere die Kontrolle, Transparenz und Risikofrüherkennung in Unternehmen. Es führte unter anderem zur Verpflichtung des Vorstands, ein Frühwarnsystem einzurichten, erweiterte die Berichterstattung über Risiken im Lagebericht und änderte Vorschriften zur Abschlussprüfung und deren Berichterstattung. Zudem wurde die Haftungsgrenze des Abschlussprüfers erhöht. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 94)


Beispiel: Ein Vorstand erkennt, dass bestimmte Geschäftsrisiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Aufgrund des KonTraG muss ein geeignetes Frühwarnsystem eingerichtet werden, das solche Risiken rechtzeitig erkennt. Die wesentlichen Risiken werden anschließend im Lagebericht dargestellt.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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