Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Das Bundeskartellamt überwacht die Einhaltung des Gesetzes. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 279 f.)
Beispiel: Zwei konkurrierende Supermärkte vereinbaren, ihre Preise gemeinsam festzulegen, damit keiner von beiden günstiger anbietet. Dadurch wird der Wettbewerb eingeschränkt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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