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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll verhindern, dass Unternehmen durch unfaire Wettbewerbshandlungen andere Marktteilnehmer oder Verbraucher benachteiligen. Verboten sind beispielsweise irreführende Werbung, falsche Aussagen über Mitbewerber, verschleierte Werbung oder das Anbieten von Fälschungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 279)


Beispiel: Ein Unternehmen wirbt für ein Produkt mit der Aussage „50 % günstiger als bei allen anderen Anbietern“, obwohl diese Behauptung nicht stimmt. Das ist irreführende Werbung und kann nach dem UWG unzulässig sein.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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