Gesellschaftsvertrag
- Andreas Armster

- 30. Sept.
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Ein Gesellschaftsvertrag ist die Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen, mit der sie sich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen – etwa die Gründung eines Unternehmens. Er regelt Rechte, Pflichten, Gewinnverteilung und Entscheidungsstrukturen der Gesellschafter und bildet die rechtliche Grundlage für die Gesellschaft. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 297 ff.)
Beispiel: Zwei Freunde beschließen, gemeinsam ein Webdesign-Unternehmen zu gründen. Sie halten schriftlich fest, dass jeder von ihnen 5.000 Euro Startkapital einbringt, Gewinne zu gleichen Teilen verteilt werden und einer von ihnen die Kundenakquise übernimmt, während der andere die technische Umsetzung verantwortet. Diese Vereinbarung bildet ihren Gesellschaftsvertrag.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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