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Gesellschaftsrichtlinie

Eine Gesellschaftsrichtlinie ist ein EU-Rechtsakt, der bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts harmonisiert, z. B. Gründung, Kapital, Verschmelzung, Spaltung und Informationspflichten von Kapitalgesellschaften, und den Mitgliedsstaaten verbindliche Vorgaben zur Umsetzung in nationales Recht macht. (vgl. Weilinger 2022, S. 50)


Beispiel: Richtlinie (EU) 2017/1132 kodifiziert Regelungen zu Gründung, Kapitalerhaltung und grenzüberschreitender Verschmelzung von Aktiengesellschaften.


Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas

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