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Gesellschaftsrecht

14. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Gesellschaftsrecht ist die Gesamtheit der privatrechtlichen Rechtsnormen, die den rechtsgeschäftlichen Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks regeln. Es bestimmt die zulässigen Gesellschaftsformen, ihre Gründung, Organisation, Haftung sowie die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander und gegenüber Dritten. (vgl. Weilinger 2022, S. 1 f.)


Beispiel: Zwei Personen gründen gemeinsam eine GmbH, um ein IT-Unternehmen zu betreiben. Sie bringen jeweils 25.000 Euro Stammkapital ein und haften für Schulden der Gesellschaft grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vermögen der GmbH. Die rechtlichen Regeln zu Gründung, Haftung, Rechten und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem Gesellschaftsrecht.


Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas

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