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Gesellschafterversammlung

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Gesellschafterversammlung ist das beschlussfassende Organ einer GmbH. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 277)


Beispiel: Die Gesellschafter einer GmbH treffen sich, um über die Verwendung des Jahresgewinns zu entscheiden. Die Entscheidung wird durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung getroffen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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