Gesellschafterbürgschaft
- Andreas Armster

- 5. Okt.
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Eine Gesellschafterbürgschaft ist eine persönliche Bürgschaft eines Gesellschafters, bei der er gegenüber einem Kreditgeber für die Verbindlichkeiten seiner Gesellschaft einsteht. Sie dient häufig dazu, die Haftungsbegrenzung der Gesellschaft (z. B. bei einer GmbH) zu überwinden und Kredite zu sichern. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 404)
Beispiel: Eine GmbH nimmt einen Bankkredit auf. Die Gesellschafter geben eine Gesellschafterbürgschaft, sodass die Bank das Geld zurückfordern kann, falls die GmbH den Kredit nicht begleichen kann.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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