Gesellschafter
Ein Gesellschafter ist der Inhaber eines Gesellschaftsanteils. Der Erwerb der Gesellschafterstellung erfolgt je nach Gesellschaftsform beispielsweise durch eine Einlage und gegebenenfalls die Eintragung ins Handelsregister bei OHG und KG, durch Aktienkauf bei der AG oder durch den Erwerb und die notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsanteils bei der GmbH. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 93)
Beispiel: Eine Person beteiligt sich mit 50.000 € an einer OHG und wird als Gesellschafter in das Handelsregister eingetragen. Bei einer GmbH könnte sie dagegen einen Gesellschaftsanteil für 50.000 € erwerben, wobei der Erwerb notariell beurkundet werden muss.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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