Eine Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, der auf einem Rechtsgeschäft, dem sogenannten Gesellschaftsvertrag, basiert. Das Hauptziel einer Gesellschaft ist die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks oder Ziels, das von den Mitgliedern der Gesellschaft geteilt wird. (vgl. Kußmaul 2016, S. 102)
Beispiele: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Aktiengesellschaft (AG)
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 101
Comments