top of page
Affiliate.png

Geschäftswille

11. März
1 Min. Lesezeit

Der Geschäftswille ist der Wille einer Person, ein bestimmtes konkretes Rechtsgeschäft mit einem bestimmten Inhalt abzuschließen. Fehlt der Geschäftswille, kann die Willenserklärung in der Regel angefochten werden. (vgl. Fischer 2023, S. 90 f.)


Beispiel: Wenn jemand ein Auto für 5.000 € kaufen möchte. Gibt die Person jedoch versehentlich 50.000 € an, fehlt der Geschäftswille bezüglich dieses Preises.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

Kommentare


bottom of page