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Geschäftsvorfälle

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Geschäftsvorfälle sind unternehmerische Vorgänge, die sich auf das Vermögen eines Unternehmens auswirken. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und § 239 HGB müssen Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst und verbucht werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 93)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 50.000 € und bezahlt sie direkt per Banküberweisung. Dadurch erhöht sich das Anlagevermögen um 50.000 € und das Bankguthaben sinkt um 50.000 €. Dieser Vorgang ist als Geschäftsvorfall vollständig und ordnungsgemäß zu verbuchen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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