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Geschäftsgrundstücke

9. Juli
1 Min. Lesezeit

Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % ihrer Wohnfläche und Nutzfläche eigenen oder fremden gewerblichen bzw. öffentlichen Zwecken dienen (§ 181 Abs. 6 BewG). Sie werden somit überwiegend für betriebliche oder öffentliche Nutzungen verwendet und nicht hauptsächlich zu Wohnzwecken. (vgl. Puke 2023, S. 123)


Beispiel: Ein Bürogebäude hat eine Gesamtnutzfläche von 2.000 m². Davon werden 1.700 m² (85 %) als Büroräume an Unternehmen vermietet, während 300 m² (15 %) als Wohnungen genutzt werden. Da mehr als 80 % der Fläche gewerblichen Zwecken dienen, handelt es sich bewertungsrechtlich um ein Geschäftsgrundstück.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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