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Geschmacksmuster

20. Feb.
1 Min. Lesezeit

Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das die äußere Gestaltung eines Produkts schützt, also dessen Form, Farbe oder Design. Es dient dazu, ästhetische Neuheiten vor Nachahmung zu bewahren, sofern das Design neu ist und sich deutlich von bestehenden Gestaltungen unterscheidet. (vgl. Hofert 2012, S. 97 f.)


Beispiel: Ein Designer entwirft eine besonders auffällige und einzigartige Form für eine Fahrradfelge. Um zu verhindern, dass andere Hersteller dieses Design kopieren, lässt er die Gestaltung als Geschmacksmuster schützen.


Hofert, S. (2012): Praxisbuch Existenzgründung. Erfolgreich selbstständig werden und bleiben. 6. Auflage. Offenbach: Gabal

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