top of page
Affiliate.png

Geschlechterdiskriminierung

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Geschlechterdiskriminierung bedeutet die direkte oder mittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen in der Arbeitswelt. Sie ist nach den genannten gesetzlichen Regelungen unzulässig. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 277)


Beispiel: Eine Frau und ein Mann haben die gleiche Qualifikation für eine Stelle. Der Arbeitgeber stellt den Mann nur deshalb ein, weil er keine Frau in dieser Position möchte.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page