Geschlechterdiskriminierung
Geschlechterdiskriminierung bedeutet die direkte oder mittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen in der Arbeitswelt. Sie ist nach den genannten gesetzlichen Regelungen unzulässig. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 277)
Beispiel: Eine Frau und ein Mann haben die gleiche Qualifikation für eine Stelle. Der Arbeitgeber stellt den Mann nur deshalb ein, weil er keine Frau in dieser Position möchte.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare