Gesamtwirtschaftlich
Gesamtwirtschaftlich bedeutet, dass sich etwas auf die gesamte Volkswirtschaft bzw. auf eine Gesamtheit von Wirtschaftssubjekten bezieht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 276)
Beispiel: Die gesamtwirtschaftliche Arbeitslosenquote betrachtet die Arbeitslosigkeit in der gesamten Volkswirtschaft und nicht nur in einem einzelnen Unternehmen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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