Gesamtschuldner
Gesamtschuldner sind Personen, die dieselbe steuerliche Leistung gemeinsam schulden oder gemeinsam für sie haften (§ 44 Abs. 1 AO). Jeder Gesamtschuldner haftet dabei für die gesamte Steuerschuld, sodass das Finanzamt die vollständige Zahlung von jedem einzelnen verlangen kann. Personen, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind stets Gesamtschuldner. (vgl. Puke 2023, S. 123)
Beispiel: Ein Ehepaar wird gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Das Finanzamt setzt eine Steuernachzahlung von 2.000 € fest. Da beide Ehepartner Gesamtschuldner sind, kann das Finanzamt die gesamten 2.000 € entweder von einem Ehepartner oder anteilig von beiden verlangen. Zahlt ein Ehepartner den gesamten Betrag, ist die Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt vollständig beglichen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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