Gesamtrechtsnachfolge
Gesamtrechtsnachfolge bedeutet, dass eine Person alle Rechte und Pflichten eines anderen Rechtssubjekts übernimmt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 275 f.)
Beispiel: Beim Erben geht das gesamte Vermögen des Verstorbenen auf den Erben über. Der Erbe übernimmt dabei nicht nur das Vermögen, sondern auch bestehende Schulden und andere Verpflichtungen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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