Gesamtgläubiger
Gesamtgläubiger sind mehrere Gläubiger, von denen jeder die gesamte Leistung vom Schuldner verlangen kann. Der Schuldner muss die Leistung aber nur einmal erbringen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 275)
Beispiel: Drei Personen haben gemeinsam eine Forderung von 3.000 € gegenüber einem Schuldner. Jede der drei Personen kann die gesamten 3.000 € verlangen. Der Schuldner muss die 3.000 € jedoch nur einmal zahlen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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