Gesamteinkommen
Das Gesamteinkommen ist in der Sozialversicherung die Summe aller Einkünfte einer Person nach dem Einkommensteuerrecht. Es dient zur Berechnung von Beiträgen und zur Bestimmung von Leistungsansprüchen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 90)
Beispiel: Bei der Prüfung der Familienversicherung wird das Gesamteinkommen einer Person herangezogen, um festzustellen, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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