Gerichtsstand
Der Gerichtsstand bezeichnet das zuständige Gericht bzw. den Ort, an dem eine Klage eingereicht werden kann. Er kann durch Vertrag oder gesetzlich bestimmt sein. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 274 f.)
Beispiel: Ein Schuldner bezahlt eine Rechnung nicht. Der Gläubiger möchte klagen. Grundsätzlich ist das Gericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Je nach Fall kann auch das Gericht am Erfüllungsort zuständig sein.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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