Genussscheine mit Wandlungskomponente
- Andreas Armster

- vor 7 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Genussscheine mit Wandlungskomponente sind Wertpapiere, bei denen der Inhaber das Recht erhält, seinen Genussschein innerhalb einer bestimmten Frist in Aktien des Unternehmens umzutauschen. Sie kombinieren damit eine Gewinnbeteiligung wie bei herkömmlichen Genussscheinen mit der Möglichkeit, wirtschaftlich Eigenkapital zu werden, ohne dass der Inhaber automatisch Stimmrechte erhält. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 340 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen emittiert 1.000 Genussscheine zu je 1.000 € mit Wandlungsrecht: Jeder Inhaber kann innerhalb von fünf Jahren seinen Genussschein gegen eine Aktie des Unternehmens tauschen. Hat das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, erhält der Inhaber zusätzlich eine Gewinnbeteiligung; wandelt er den Genussschein, wird er wirtschaftlich Aktionär, ohne sofort Stimmrechte zu bekommen.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



Kommentare