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Genussschein

7. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das Vermögensrechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte oder Stimmrechte vermittelt. Der Inhaber kann zum Beispiel am Gewinn des Unternehmens beteiligt werden, hat aber kein Mitspracherecht. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen gibt Genussscheine aus, die ihren Inhabern eine Gewinnbeteiligung von 5 % gewähren. Die Inhaber erhalten bei entsprechendem Gewinn eine Auszahlung, dürfen aber nicht bei der Hauptversammlung mit abstimmen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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