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Generationenvertrag

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Generationenvertrag ist ein fiktiver gesellschaftlicher Konsens, nach dem die jeweils Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die Renten der älteren Generation finanzieren. Dafür erwerben sie selbst Ansprüche auf Rentenleistungen der nachfolgenden Generationen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 273)


Beispiel: Die heute arbeitenden Menschen zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Mit diesen Beiträgen werden die Renten der heutigen Rentner finanziert. Wenn die heutigen Erwerbstätigen später selbst in Rente gehen, sollen die dann Erwerbstätigen ihre Renten finanzieren.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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