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Generalvollmacht

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Generalvollmacht ist eine Vollmacht, durch die eine Person einen Bevollmächtigten ermächtigt, sie in allen Geschäften oder in einem größeren Geschäftskreis zu vertreten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 273)


Beispiel: Eine Frau erteilt ihrem Sohn eine Generalvollmacht. Der Sohn darf sie dadurch beispielsweise bei Bankgeschäften vertreten, Verträge abschließen, Rechnungen bezahlen und Behördenangelegenheiten erledigen. Er ist also nicht nur für ein bestimmtes Geschäft bevollmächtigt, sondern für einen größeren Bereich ihrer Angelegenheiten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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