Generalhandlungsvollmacht
Die Generalhandlungsvollmacht berechtigt zu allen Geschäften, die der Betrieb des Unternehmens gewöhnlich mit sich bringt. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 197 f.)
Beispiel: Ein Mitarbeiter darf für ein Unternehmen alltägliche Verträge mit Lieferanten abschließen und Büromaterial bestellen.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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