Genehmigungspflichtige Kartelle
- Andreas Armster

- 11. Apr.
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Genehmigungspflichtige Kartelle sind Unternehmenszusammenschlüsse, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Behörden erlaubt sind, da sie den Wettbewerb stärker einschränken können. (vgl. Scheuring 1997, S. 55)
Beispiele: Krisenkartell, Syndikat
Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler



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