Genehmigung
Eine Genehmigung ist eine nachträglich erteilte Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, das bereits von einer anderen Person vorgenommen wurde. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 273)
Beispiel: Ein 16-Jähriger kauft ohne Zustimmung seiner Eltern ein Fahrrad für 500 €. Da er nur beschränkt geschäftsfähig ist, ist der Kaufvertrag zunächst schwebend unwirksam. Stimmen die Eltern später dem Kauf zu, genehmigen sie den Vertrag.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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