top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital ist eine von der Hauptversammlung beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Aktiengesellschaft innerhalb eines bestimmten Rahmens (maximal die Hälfte des bestehenden Grundkapitals) und Zeitraums (maximal 5 Jahre) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen. Es dient dazu, flexibel auf Kapitalbedarf oder günstige Kapitalmarktsituationen reagieren zu können. Das Bezugsrecht der Altaktionäre kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, etwa zur Ausgabe an Mitarbeiter oder andere Kapitalgeber. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 282 ff.)


Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat ein Grundkapital von 2.000.000 € und beschließt, dem Vorstand ein genehmigtes Kapital von bis zu 1.000.000 € für fünf Jahre zu erteilen. Das bedeutet, der Vorstand darf in diesem Zeitraum neue Aktien im Gesamtwert von maximal 1.000.000 € ausgeben, wenn kurzfristig Kapital benötigt wird oder der Aktienkurs günstig ist. Alte Aktionäre können dabei ihr Bezugsrecht teilweise ausschließen, zum Beispiel, um die neuen Aktien Mitarbeitern anzubieten.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page