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Gemischtgenutzte Grundstücke

9. Juli
1 Min. Lesezeit

Gemischtgenutzte Grundstücke sind Grundstücke, die sowohl zu Wohnzwecken als auch zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt werden. Sie stellen eine eigene Grundstücksart dar und sind weder reine Wohngrundstücke noch reine Geschäftsgrundstücke. (vgl. Puke 2023, S. 120)


Beispiel: Ein Gebäude verfügt im Erdgeschoss über ein Ladengeschäft und in den oberen Etagen über mehrere Wohnungen. Da das Grundstück sowohl Wohnzwecken als auch gewerblichen Zwecken dient, handelt es sich um ein gemischtgenutztes Grundstück.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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