Gemeinwirtschaftlichkeit
Gemeinwirtschaftlichkeit bedeutet, dass öffentliche Betriebe öffentliche Aufgaben erfüllen, ohne dabei vorrangig Gewinne erzielen zu wollen. Sie dienen meist der Bereitstellung von Kollektivgütern, die der Allgemeinheit zugutekommen. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)
Beispiel: Eine Stadt betreibt einen öffentlichen Nahverkehr. Busse und Bahnen werden bereitgestellt, damit die Bevölkerung mobil sein kann – nicht in erster Linie, um möglichst viel Gewinn zu erzielen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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