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Gemeinwirtschaftlich-öffentliche Betriebe

Gemeinwirtschaftlich-öffentliche Betriebe sind staatliche Unternehmen, die vor allem der Bedarfsdeckung der Allgemeinheit dienen und nicht auf Gewinn, sondern auf Kostendeckung bzw. Gemeinwohl ausgerichtet sind. (vgl. Scheuring 1997, S. 39)


Beispiele: Deutsche Bahn, Deutsche Post, Öffentliche Sparkassen


Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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