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Gemeinschaftssteuern

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Gemeinschaftssteuern sind Steuern, bei denen das Steueraufkommen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt wird. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus diesen Steuern für die Finanzierung der verschiedenen Ebenen der Regierung verwendet werden. (vgl. Kußmaul 2016, S. 434)


Beispiele: Umsatzsteuer, Einkommensteuer


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 434

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