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Gemeinschaftskonto

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Bankkonto mit mehreren Kontoinhabern. Es gibt das Oder-Konto, bei dem jeder Inhaber allein über das Guthaben verfügen kann, und das Und-Konto, bei dem die Inhaber nur gemeinsam verfügen können. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 272)


Beispiel: Ein Ehepaar eröffnet ein Oder-Konto mit 5.000 € Guthaben. Jeder Ehepartner kann allein über die 5.000 € verfügen, z. B. Geld abheben oder eine Überweisung tätigen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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