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Gemeinschaftsgebiet

9. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Gemeinschaftsgebiet umfasst im umsatzsteuerlichen Sinn das Inland sowie die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Staaten gelten. Es bildet den räumlichen Geltungsbereich für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe. (vgl. Puke 2023, S. 120)


Beispiel: Ein deutsches Unternehmen liefert Waren an einen Kunden in Spanien. Da beide Länder zum Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union gehören, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung und nicht um einen Export in ein Drittland.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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