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Gemeinschaftsaufgaben

Gemeinschaftsaufgaben sind Aufgaben der Länder, bei deren Planung und Finanzierung der Bund mitwirkt, weil sie für das gesamte Bundesgebiet von besonderer Bedeutung sind. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 89)


Beispiel: Die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur oder die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sind typische Gemeinschaftsaufgaben.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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