Gemeinschaftsaufgaben
- Andreas Armster

- 16. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Gemeinschaftsaufgaben sind Aufgaben der Länder, bei deren Planung und Finanzierung der Bund mitwirkt, weil sie für das gesamte Bundesgebiet von besonderer Bedeutung sind. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 89)
Beispiel: Die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur oder die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sind typische Gemeinschaftsaufgaben.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare