Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit bedeutet, dass eine Tätigkeit oder Organisation dem Nutzen und Wohl der Allgemeinheit dient. Sie gilt insbesondere für Vereine, Stiftungen und andere Organisationen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 272)
Beispiel: Ein gemeinnütziger Verein organisiert kostenlose Nachhilfe für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Sein Zweck dient damit der Allgemeinheit und nicht der Gewinnerzielung.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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