Gemeinkostenzuschlag
Ein Gemeinkostenzuschlag ist ein prozentualer Zuschlag auf die Einzelkosten, mit dem die Gemeinkosten nach dem Verursachungsprinzip möglichst verursachungsgerecht auf die Kostenträger verrechnet werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 90)
Beispiel: Ein Produkt verursacht 2.000 € Einzelkosten. Der Gemeinkostenzuschlag beträgt 30 %. Damit werden 600 € Gemeinkosten (2.000 € × 30 %) zugerechnet. Die gesamten Kosten des Produkts betragen somit 2.600 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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