Gemeindesparkassen
Gemeindesparkassen sind Sparkassen, die von Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich gegründet werden. Die Gemeinde stellt der Sparkasse ein ausreichend hohes Grundkapital unentgeltlich zur Verfügung, das den Gründungsaufwand und den Bedarf für die ersten Geschäftsjahre deckt. Das Kapital verbleibt bei der Sparkasse und ist nicht zurückzuzahlen. (vgl. Weilinger 2022, S. 25)
Beispiel: Die Wiener Sparkasse ist eine Gemeindesparkasse, die von der Stadt Wien gegründet wurde und deren Grundkapital von der Gemeinde bereitgestellt wird.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas




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