Gemeindeanteil
- Andreas Armster

- 15. Juni
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Der Gemeindeanteil ist der gesetzlich festgelegte Anteil der Gemeinden am Aufkommen bestimmter Gemeinschaftsteuern, insbesondere der Einkommensteuer und Umsatzsteuer. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 86)
Beispiel: Gemeinden erhalten einen Teil der von ihren Einwohnern gezahlten Einkommensteuer, um ihre Aufgaben finanzieren zu können.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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