Gemeinde
- Andreas Armster

- 15. Juni
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Eine Gemeinde ist die kleinste politische und administrative Gebietskörperschaft mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Sie regelt lokale Angelegenheiten eigenverantwortlich und verfügt über einen eigenen Haushalt, eigene Organe und bestimmte Hoheitsrechte. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 85 f.)
Beispiel: Harrislee
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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