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Gelegenheitsgesellschaft

Gelegenheitsgesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der sich Personen zusammenschließen, um entweder ein bestimmtes Geschäft oder eine festgelegte Anzahl von Einzelgeschäften gemeinsam durchzuführen. Normalerweise wird sie als BGB-Gesellschaft geführt, da für eine OHG oder KG ein Handelsgewerbe erforderlich ist. Diese Gelegenheitsgesellschaft kann entweder als Außengesellschaft auftreten, wenn sie nach außen hin in Erscheinung tritt, oder als Innengesellschaft, wenn sie im Hintergrund operiert. (vgl. Kußmaul 2016, S. 137 f.)


Beispiele: Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe, Konsortium im Bankgewerbe


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 137-138

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