Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Geld aus illegalen Aktivitäten in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangt. Dazu verpflichtet es unter anderem Banken, bestimmte Bargeldgeschäfte zu dokumentieren, Kunden zu identifizieren und verdächtige Geldgeschäfte zu melden. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)
Beispiel: Eine Person möchte 12.000 € in bar auf ein Bankkonto einzahlen. Die Bank muss die Person identifizieren und die Einzahlung entsprechend aufzeichnen. Besteht der Verdacht, dass das Geld aus einer Straftat stammt, muss die Bank dies den zuständigen Behörden melden.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




Kommentare