Geldwertäquivalenz
Geldwertäquivalenz bedeutet, dass bei der Unternehmensbewertung die Geldentwertung berücksichtigt werden muss, um die Kaufkraft der zukünftigen Cashflows oder Erträge sicherzustellen. Dies kann durch Anpassung der Werte im Zähler (Abschlag) oder im Nenner (Erhöhung des Diskontierungszinssatzes) geschehen. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 197 f.)
Beispiel: Ein in 5 Jahren geplanter Cashflow von 100.000 € muss inflationsbereinigt werden, damit der heutige Wert die gleiche Kaufkraft widerspiegelt.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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