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Geldschulden

Geldschulden sind Verpflichtungen zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags und gelten rechtlich als Gattungsschulden. (vgl. Fischer 2023, S. 132 f.)


Beispiel: Die Pflicht des Käufers, den Kaufpreis von 500 € für eine gekaufte Ware zu bezahlen.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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