Geldschulden
- Andreas Armster

- 13. März
- 1 Min. Lesezeit
Geldschulden sind Verpflichtungen zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags und gelten rechtlich als Gattungsschulden. (vgl. Fischer 2023, S. 132 f.)
Beispiel: Die Pflicht des Käufers, den Kaufpreis von 500 € für eine gekaufte Ware zu bezahlen.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



Kommentare