Gehorsamspflicht des Arbeitnehmers
Die Gehorsamspflicht des Arbeitnehmers bedeutet, dass der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrags erteilten Anweisungen befolgen und die aufgetragenen Arbeiten ausführen muss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 268)
Beispiel: Ein Arbeitgeber weist einen Mitarbeiter an, am Montag eine bestimmte Kundenbestellung zu bearbeiten. Der Mitarbeiter muss diese Aufgabe im Rahmen seines Arbeitsvertrags ausführen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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