Gehaltslieferung
- Andreas Armster

- 8. Juli
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Eine Gehaltslieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer einen ihm zur Bearbeitung oder Verarbeitung übergebenen Gegenstand zurückliefert und dabei Nebenprodukte oder Abfälle an den Auftraggeber zurückgegeben werden. Als Lieferung gilt in diesem Fall nur der Wertzuwachs (das „Gehalt“), der durch die Bearbeitung oder Verarbeitung entstanden ist. (vgl. Puke 2023, S. 118)
Beispiel: Ein Goldschmied erhält Altgold von einem Kunden und fertigt daraus einen Ring an. Die bei der Bearbeitung entstehenden Goldreste gibt er dem Kunden zurück. Umsatzsteuerlich gilt als Gehaltslieferung nur der Wert der Bearbeitung und des neu entstandenen Rings, nicht das ursprünglich übergebene Gold.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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