Gegenstromverfahren
- Andreas Armster

- vor 4 Tagen
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Das Gegenstromverfahren ist ein Ansatz der internationalen Preisfestlegung, bei dem zunächst die Tochtergesellschaft einen marktgerechten Preis vorschlägt und die Zentrale diesen anschließend unter Berücksichtigung der internationalen Gesamtstrategie anpasst. (vgl. Pechtl 2014, S. 392)
Beispiel: Die Tochtergesellschaft eines Unternehmens in Spanien schlägt für ein Produkt einen Preis von 25 € vor. Die Unternehmenszentrale passt den Preis auf 27 € an, um Preisunterschiede zu anderen europäischen Märkten zu verringern.
Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius



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