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Gegenseitiger Vertrag

Ein gegenseitiger Vertrag ist ein Vertrag, bei dem beide Parteien verpflichtet sind, eine Leistung zu erbringen, wobei jede Leistung als Gegenleistung für die andere dient. (vgl. Fischer 2023, S. 127)


Beispiel: Ein gegenseitiger Vertrag liegt z. B. bei einem Kaufvertrag vor. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware zu übergeben, und der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis zu zahlen.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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