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Gegenseitenprinzip

4. Jan.
1 Min. Lesezeit

Das Gegenseitenprinzip ist ein Bewertungsverfahren, bei dem die Zahlungsströme einer Investition durch gegensätzliche Finanzgeschäfte am Geldmarkt und Kapitalmarkt ausgeglichen werden. Positive künftige Zahlungsüberschüsse werden durch Kapitalaufnahmen im Bewertungszeitpunkt neutralisiert, negative Zahlungsüberschüsse durch Kapitalanlagen zu Beginn der Investition. Dadurch lassen sich Kapitalwert und Investition bereits zu Beginn barwertig realisieren, unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Sollzinssätze und Habenzinssätze. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 135 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen plant eine Investition, die in einem Jahr 50.000 € einbringt. Um den Zahlungsüberschuss sofort zu nutzen, nimmt es im Bewertungszeitpunkt einen Kredit in Höhe von 50.000 € auf und zahlt den Kredit mit den Zinsen aus der Investition in einem Jahr zurück. Gleichzeitig erwartet die Investition im ersten Jahr einen negativen Cashflow von 10.000 €, den das Unternehmen durch eine kurzfristige Kapitalanlage im Bewertungszeitpunkt deckt. So wird durch das Gegenseitenprinzip der Kapitalwert der Investition bereits zu Beginn barwertig realisiert.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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